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Die AGEH vermittelt Fachkräfte nach dem deutschen "Entwicklungshelfergesetz". Dort ist u.a. festgehalten, dass Sie Anspruch auf monatliche Geldzahlungen haben, die sich nach Ihrer familiären und professionellen Situation richten. Sie haben weiterhin Anspruch auf umfassende Sozialleistungen: Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, Leistungen der Bundesagentur für Arbeit analog der deutschen Arbeitslosenversicherung, Schulgebühren für unterhaltsberechtigte Kinder, Kostenübernahme für sinnvolle und notwendige Weiterbildungsmaßnahmen während der Laufzeit des Dienstvertrages und Unterstützung bei der beruflichen und persönlichen Orientierung nach der Entsendung. Diese Leistungen summieren sich in vielen Fällen so, dass sie durchaus einem international üblichen Gehalt entsprechen. Gerne erstellen wir im Falle Ihrer Einladung zum Auswahlverfahren eine individuelle Berechnung,
in die wir alle Komponenten aufnehmen, die sich zu Ihren Gunsten auswirken. Da die Leistungen der AGEH durch Abkommen mit dem zuständigen Ministerium bestimmt sind, sind sie nicht frei verhandelbar. |
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